Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Gieboldehausen
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu heizen – Niedersachsen möchte dieses Ziel bereist 2040 erreichen. Ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Wärmewende ist die kommunale Wärmeplanung (KWP). Sie dient dazu, Möglichkeiten für eine treibhausgasneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene aufzuzeigen. Mitte März 2025 hat die Samtgemeinde Gieboldehausen den Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den beiden Fachbüros Hansa Luftbild Molbiel Mapping GmbH und K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel- und intergrales Infrastrukturmanagement, vergeben.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist ein Konzept, das darstellt, wie die Umstellung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger im Gebiet der Samtgemeinde bis zum Jahr 2040 gelingen kann. Den Einwohner*innen im Samtgemeindegebiet bietet die kommunale Wärmeplanung vor allem Planungssicherheit, da sich durch sie erkennen lässt, in welchen Gebieten sich eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung anbietet. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich keine Rechte oder Pflichten ableiten.
Die kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Gieboldehausen wurde Ende Juni 2026 abgeschlossen. Die finale Version des Endberichts steht Ihnen im untenstehenden Reiter Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die 4 Projektphasen der kommunalen Wärmeplanung
1. Bestandsanalyse
Im ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung, der Bestandsanalyse, werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erhoben. Dabei werden Informationen über die vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen, die Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude gebäudegenau erfasst.
2. Potenzialanalyse
Im zweiten Schritt, der Potenzialanalyse, werden die Energieeinsparpotenziale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften ermittelt sowie die lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmepotenziale erfasst.
3. Entwicklung des Zielszenarios
Der dritte Schritt der kommunalen Wärmeplanung basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und umfasst die Entwicklung eines Szenarios zur klimaneutralen Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs. Dies beinhaltet eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür notwendigen zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit Zwischenzielen für die Jahre 2030 und 2035. Dies erfolgt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze (Gebiete, die z.B. mit Abwärme aus industriellen Prozessen versorgt werden können) und Einzelversorgungen (z.B. Wärmepumpen).
4. Wärmewende-Strategie
Im vierten Schritt wird ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einem Zeitplan für die nächsten Jahre formuliert. Dieser beinhaltet auch eine Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der notwendigen Energieeinsparungen und zum Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Prozess der kommunalen Wärmeplanung Potenziale und Bedarfe systematisch zusammenführt. Auf diese Weise können die Einsatzmöglichkeiten der Energieträger im zukünftigen Energiesystem definiert und lokal umgesetzt werden. Der kommunale Wärmeplan kann auch als Routenplaner verstanden werden, der Handlungsvorschläge für die weitere Stadt- und Energieplanung aufzeigt.
Häufige Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Auch die Samtgemeinde Gieboldehausen hat sich auf den Weg gemacht, eine Wärmeplanung zu erstellen. Im Folgenden werden grundlegende Informationen bereitgestellt und häufige Fragen beantwortet.
Einen leichten Einstieg ins Thema ermöglichen außerdem der Kurzfilm der niedersächsischen Landesregierung und der märchenhafte Erklärfilm der Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW).
Hier gelangen Sie zum Film der niedersächsischen Landesregierung: "Wärmewende - einfach erklärt"
Hier gelangen Sie zum Film des KWW: "Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?"
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Samtgemeinde Gieboldehausen:
Klimaschutzmanagement Frau Yamuna Kestel | klimaschutz@radolfshausen.de | 05507 9678-26
Allgemeine Fragen
1) Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. (Quelle: BMWSB)
2) Wie läuft eine Wärmeplanung ab?
Die Schritte der Wärmeplanung werden in 7 kurzen Erklärfilmen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende gezeigt. Hier gelangen Sie zu den 7 Erklärvideos
Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:
1. Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.
2. Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
3. Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.
4. Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die planungsverantwortliche Stelle einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.
Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, grundsätzlich alle fünf Jahre, vorgesehen. (Quelle: BMWSB)
3) Welchen Vorteil hat die kommunale Wärmeplanung für mich und meine Gemeinde?
Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind.
Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.
4) Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?
Das Ergebnis ist eine Karte („Wärmeplan“), die für das Samtgemeindegebiet aufzeigt, welche Gebiete sich für einen Wärmenetzausbau eignen („Wärmenetzgebiete“) und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen („Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“). Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden. Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte.
Beispiele für bereits erstellte Wärmepläne finden Sie beim Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende.
5) Wie kann man Möglichkeiten und Grenzen der Wärmeplanung umreißen?
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Mittel, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Antworten auf alle Fragen oder gar einen 20 Jahre gültigen Masterplan darf man jedoch nicht erwarten. Die Darstellung von Eignungsgebieten für die dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung in einem vom Samtgemeinderat verabschiedeten Wärmeplan sind zunächst nicht rechtsverbindlich. Sie werden erst rechtswirksam, wenn explizite Beschlüsse über die Ausweisung von Gebieten als Wärmenetzgebiete oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete vom Samtgemeinderat gefasst werden. Eine Detailanalyse für alle Gebäude einer Kommune kann im Rahmen der Wärmeplanung nicht geleistet werden. Unsicherheiten bezüglich künftiger Energiepreise, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.
Was eine Wärmeplanung leisten kann:
- Strategie für die CO2-freie, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung
- Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Versorgung (Wärmepumpen, Pelletkessel)
- Priorisierung von Maßnahmen
- Leitlinie für die Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zielvorgabe für Ausbau und die Umstellung auf erneuerbare Wärmenetze
- Orientierung für den Stromnetzausbau
- Orientierung für Bauherr:innen und Hauseigentümer:innen
Was eine Wärmeplanung nicht leisten kann:
- Ausbaugarantie geben für alle dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Wärmenetze noch für Wasserstoff
- Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse geben
- Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene durchführen => die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung
6) Was sind fossile und bzw. erneuerbare Wärmequellen?
Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören
- Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdreich gewinnt,
- Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen,
- Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen,
- Solarthermieanlagen,
- Biomasse,
- grünes Methan (Methan aus grünem Wasserstoff und/oder aus der Vergärung von biogenen Reststoffen),
- Wärmepumpen,
- erneuerbarer Strom
- grüner Wasserstoff.
Rechtliche Fragen
1) Ab wann und für wen gilt die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.(Quelle: BMWSB)
2) Welche Bedeutung hat das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz für mich als Hausbesitzer?
Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes sowie die Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzgesetzes (GEG) haben unmittelbar unterschiedliche Auswirkungen auf Hausbesitzer oder Mieter. Die Gesetze gelten für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.
Das Wärmeplanungsgesetz berührt die Einwohnerinnen und Einwohner nicht unmittelbar, aber am Ende des Prozesses werden diese mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. (BMWSB)
Das Gebäude-Energie-Gesetz hingegen löst bereits zum 01.01.2024 Wirkung aus. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung.Weitere Informationen zum GEG finden Sie unter energiewechsel.de
3) Gas ist vergeleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso soll ich meine Energieversorgung umstellen?
Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Wärmepumpen oder regenerative Wärmenetze niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.
Fragen zur Beteiligung und Veröffentlichung
1) Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe in der Samtgemeinde Gieboldehausen sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung mit einzubringen. Sowohl über aktuelle Mitteilungen auf dieser Webseite als auch über das Mitteilungsblatt Samtgemeinde aktuell wird regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zu entsprechenden Formaten eingeladen.
2) Wann werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht?
Die Samtgemeinde Gieboldehausen hat sich entschieden die Wärmeplanung frühzeitig in Angriff zu nehmen, um allen Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Für die Wärmeplanung konnte die Samtgemeinde eine Förderung des Bundes erhalten.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids hat die Samtgemeinde Gieboldehausen mit den konkreten Arbeiten der Planerstellung begonnen. Der Öffentlichkeit sollen die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt werden, sodass für Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch für Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit geschaffen wird. Die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist bis Ende März 2026 vorgesehen.
Auftaktveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in der Samtgemeinde
Am 6. Mai 2025 fand in der Mehrzweckhalle in Rollshausen die Auftaktveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in der Samtgemeinde Gieboldehausen statt, an welcher Vertreter*innen aus Verwaltung und Politik der Samtgemeinde, Gemeindebürgermeister und weitere Vertreter der Mitgliedsgemeinden sowie Vertreter der Netzbetreiber EAM Netz GmbH und Harz Energie Netz GmbH teilgenommen haben. Organisiert und begleitet wurde die Veranstaltung durch die planungsverantwortliche Arbeitsgemeinschaft Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH – K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel - & Infrastrukturmanagement e.U. sowie das Klimaschutzmanagement der Samtgemeinde Gieboldehausen. Ziel der Auftaktveranstaltung war es, die Ortskenntnisse und das Fachwissen der Teilnehmenden zu sammeln, um dieses in die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans einfließen zu lassen.
In einer kurzen Eröffnungsrede betonte Samtgemeindebürgermeister Steffen Ahrenhold die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung. Als zentrale Maßnahme des im Frühjahr 2024 verabschiedeten Klimaschutzkonzepts ist sie ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung im Gebiet der Samtgemeinde sowie ihrer Mitgliedsgemeinden. Herr Wippern und Herr Oeder von der Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH erläuterten die methodischen und technischen Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung, den rechtlichen Rahmen sowie die bevorstehenden Arbeitsschritte. Wesentliche Kernaufgabe der Auftaktveranstaltung war die gemeinsame Erfassung der für die Wärmeplanung relevanten lokalen Strukturen. Hierfür wurden mehrere Projekttische gebildet, und auf großformatigen DIN-A0-Karten des Samtgemeindegebiets mit seinen zehn Mitgliedsgemeinden verschiedene Faktoren markiert – darunter unter anderem lokale Wärmenetze und Energiequellen, Wärmesenken wie Großverbraucher und relevante Infrastrukturprojekte wie Sanierungsvorhaben. Durch diese Beiträge können potenzielle Handlungsfelder in der weiteren Planung verortet werden. Zum Abschluss wurden in einem Stakeholder-Mapping die für die kommunale Wärmeplanung relevanten Akteurinnen und Akteure in der Samtgemeinde Gieboldehausen identifiziert.
Maßnahmenworkshop zur kommunalen Wärmeplanung in der Samtgemeinde
Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Samtgemeinde Gieboldehausen fand am 18. September 2025 ein Maßnahmenworkshop statt, an dem Vertreter*innen aus Verwaltung und Politik der Samtgemeinde, Gemeindebürgermeister sowie weitere Vertreter und Akteure aus den Mitgliedsgemeinden teilnahmen. Ziel des Workshops war es, gemeinsam konkrete Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, wie die Wärmeversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Gieboldehausen klimafreundlich gestaltet werden kann.
Im ersten Themenblock des Maßnahmenworkshops präsentierten die planungsverantwortlichen Büros Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel- & Integrales Infrastrukturmanagement e.U. die aktuellen Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Diese dienten als Grundlage für die anschließenden Arbeitsschritte. Der zweite zentrale Teil des Workshops bestand in der Entwicklung und Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Samtgemeinde und ihren Mitgliedsgemeinden.
Für Anfang 2026 ist eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit geplant, bei welcher Sie über die zentralen Ergebnisse der Wärmeplanung informiert werden und Fragen stellen können. Der genaue Termin wird rechtzeitig im Voraus hier auf der Samtgemeindewebseite sowie im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft Hansa Luftbild - K2I2
Die Samtgemeinde Gieboldehausen hat die beiden Fachbüros Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH und K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel- und Integrales Infrastrukturmanagement e.U. mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt, welche sich im Folgenden kurz vorstellen möchten:
Die Hansa Luftbild wurde im Jahr 1923 in Berlin gegründet und blickt damit auf über ein Jahrhundert Unternehmensgeschichte zurück. In dieser Zeit konnten wir eine Vielzahl kommunaler Projekte begleiten – nicht nur im Bereich der Bild- und Laserscanbefliegung, auch wenn unser Name dies zunächst nahelegen mag. Luftbilddaten sind nach wie vor eine unserer zentralen Kompetenzen, sie bilden jedoch nur einen Teil unseres breiten Leistungsspektrums.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt heute auf der Entwicklung Digitaler Zwillinge in Kombination mit webbasierten GIS-Dashboards. Diese Werkzeuge setzen wir gezielt ein, um kommunale Prozesse anschaulich, datenbasiert und nachvollziehbar zu gestalten. Dabei spielt auch der Aspekt der Kommunikation und Partizipation eine zentrale Rolle – denn gerade bei der Umsetzung der Wärmewende sind alle gesellschaftlichen Gruppen gefragt.
Inhaltliche und regionale Weiterentwicklung gehören seit jeher zu unserem Selbstverständnis. So sind wir seit vielen Jahren auch in Österreich aktiv und zählen zu den Gründungsmitgliedern der QGIS-Anwendergruppe. Über diesen Weg entstand die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen K2I2 aus Wolfurt (Vorarlberg), das wir fachlich wie persönlich sehr schätzen. Aktuell arbeiten wir gemeinsam an Planungsgrundlagen für den Glasfaserausbau in 34 deutschen und österreichischen Kommunen.
Unsere Kooperation mit K2I2 fußt auf einer langjährigen Projektpartnerschaft. Sie entstand nicht im Rahmen eines einzelnen Projekts, sondern ist über die Jahre gewachsen. Für Projekte wie die kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Gieboldehausen profitieren wir insbesondere von der Erfahrung und dem Wissensvorsprung unserer österreichischen Partner. Vorarlberg gilt europaweit als Vorreiter im Bereich der Wärmeplanung – Erkenntnisse, die in Baden-Württemberg bereits erfolgreich aufgegriffen wurden und nun auch in weitere Bundesländer einfließen.
Förderung der Maßnahme
Die Samtgemeinde Gieboldehausen ist sich schon lange der Notwendigkeit einer kommunalen Wärmeplanung bewusst. Deshalb hat sie bereits im Oktober 2023 Fördermittel beantragt, die Ende 2024 bewilligt wurden. Das Vorhaben „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Gieboldehausen“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie, die Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative ist. Das Förderkennzeichen lautet 67K28292B. Die kommunalen Wärmeplanung wurde bis Juni 2026 fertiggestellt.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
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