Gleichstellungsbeauftragte
Der Rat der Samtgemeinde Gieboldehausen hat Frau Elisabeth Bruns zum 01. August 2014 zur Gleichstellungsbeauftragten benannt. Somit ist das Amt nach längerer Vakanz wieder besetzt.
Ziele und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Die von der Niedersächsischen Verfassung vorgegebene Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erfordert unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Gegebenheiten vornehmlich frauenfördernde Maßnahmen. Denn Frauen erlangen aufgrund struktureller Rahmenbedingungen nicht immer eine gleichberechtigte Stellung.
Grundlagen der Ziele und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind:
- das Grundsetz Art. 3 (GG)
- die Niedersächische Verfassung Art. 3 (Verf ND)
- das Niedersächische Kommunalverfassungsgesetz § 8 (NKomVG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)