Standesamt
Das Standesamt der Samtgemeinde Gieboldehausen ist Ihre erste Anlaufstelle für alle beurkundlichen Anglegenheiten des Personenstandswesens - von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall. Wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch alle wichtigen Lebensereignisse.
Bei uns können Sie zwischen zwei Orten für Ihre standesamtliche Trauung wählen:
Trauung im Rathaus: Ihre Trauung findet im Sitzungssaal des Rathauses der Samtgemeinde Gieboldehausen statt.
Trauung im Schloss Gieboldehausen: Für alle, die sich etwas Besonderes wünschen, bietet das Schloss Gieboldehausen einen romantischen Rahmen. Das stilvolle Trauzimmer fasst bis zu 25 Sitzplätze sowie rund 15 weitere Stehplätze.
Anmeldung der Eheschließung
Die Terminabschprache sowie die Anmeldung der Eheschließungen muss beim Standesamt Gieboldehausen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin, gerne auch über die Online-Terminvergabe.
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- persönliches Erscheinen oder ein Ehepartner mit Vollmacht des Anderen
- Ausweisdokument
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
- Gebühr (bargeldlose Bezahlung)
Wichtig: Wohnt keiner von Ihnen in der Samtgemeinde Gieboldehausen, so ist das Standesamt Gieboldehausen für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Gieboldehausen möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an. Wenn Sie geschieden sind oder ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Ein Sterbefall muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das Bestattungsunternehmen.
Das Standesamt stellt auf Antrag beglaubigt Abschriften und Urkunden aus den Personenstandsregister aus. Hierzu zählen:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden / Lebenspartnerschafsurkunden / Eheregisterauszüge
- Sterbeurkunden
Urkundenanforderungen können persönlich, schriftlich oder per Online-Dienst gestellt werden. Für die Ausstellung von Urkunden fallen Verwaltungsgebühren an.
Online-Dienste:
Namensänderungen können aus verschiedenen Anlässen beim Standesamt erklärt oder beantragt werden:
- Namensänderung bei Eheschließung
- Namensänderung bei Scheidung
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Bitte vereinbaren sie für eine Namensänderung einen Termin vorab über unsere Online-Terminvergabe.
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts wird in Niedersachsen beim Standesamt erklärt. Die Erklärung muss persönlich und schriftlich abgegeben werden.
Bitte beachten Sie:
- Der Kirchenaustritt ist nur persönlich möglich - keine Stellvertretung
- Mitbringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Es fallen Verwaltungsgebühren an
Bitte vereinbaren Sie vorab online einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
| Standesamt | |
| Hahlestraße 1 37434 Gieboldehausen Telefon: 05528 202-180 E-Mail: Zum Kontaktformular | |


