Landtagswahl
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Für die Landtagswahl können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge eingereicht werden. Kreiswahlvorschläge können von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei den Kreiswahlleitungen, Landeswahlvorschläge nur von Parteien bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die Niedersächsiche Landesregierung hat noch keinen Termin für die Wahl des 20. Niedersäschischen Landtagswahl beschlossen. Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.
Wahlergebnispräsentation
Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen.