Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der jeweils geltenden Abwasserbeseitigungsgebührensatzung eine (getrennte) Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: niwa@sg-gieboldehausen.de
Näheres dazu lesen Sie hier: Abwasser- und Abwassergebührensatzung
