Schiedsamt
Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jeder Bürgerin und von jedem Bürger angerufen werden zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten (z.B. nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Kompostgeruch, Bäumen, Einfriedung, Lärmbelästigung etc.) und bestimmter strafrechtlicher Streitigkeiten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.).
Das Schiedsverfahren ist geregelt im Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz-NSchÄG) vom 1. Dezember 1989 (Nds. GVBl. 1989, 389).
Die Schiedspersonen der Samtgemeinde Gieboldehausen sind von dem Direktor des Amtsgerichts Duderstadt förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedspersonen haben, auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit, über ihre Verhandlungen und die Verhältnisse der Parteien, soweit sie ihnen amtlich bekanntgeworden sind, Verschwiegenheit zu wahren (§ 10 Abs.1 NSchÄG).
In der Samtgemeinde Gieboldehausen sind Herr Ulrich Wisotzki als Schiedsmann und Herr Christoph Sehrt als stv. Schiedsmann tätig.
Herr Wisotzki bzw. Herr Sehrt sind unter der Tel-Nr. 05528/202-58 oder per Mail unter schiedsamt@sg-gieboldehausen.de zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-.