Europawahl
Die Europawahl 2024 hat am Sonntag, 9. Juni 2024, stattgefunden.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.
Die Europawahl in Deutschland 2024 wird die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament in Deutschland. Sie ist Teil der EU-weiten Europawahl 2024 und fand am 9. Juni 2024 statt. Das Zeitfenster zum Wählen begann um 8 Uhr und endete um 18 Uhr. Jede wahlberechtigte Person erhielt eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
- in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Wichtig!: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden.
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetauftritten:
- Internetauftritt der Bundeswahlleitung
- Internetauftritt der Niedersächsischen Landeswahlleitung
- Hinweise für Unionsbürger/innen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.
Wahlergebnispräsentation
Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen.
Europawahl 2009

