Entwässerungsgenehmigung
Der Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf einer Entwässerungsgenehmigung, die für Grundstücke im Gebiet der Samtgemeinde Gieboldehausen von dieser erteilt wird. Für die Erteilung der Genehmigung fallen Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung an.
Näheres zum Verfahren finden Sie in der Abwasserbeseitigungssatzung.