Rechtskräftige Bauleitpläne
Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan werden als Bauleitplan bezeichnet.