Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stdt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stdt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.