Lebende, verletze oder tote Tiere werden im Bereich der Samtgemeinde Gieboldehausen eingefangen/entfernt und ggf. transportiert.
Einfangen/Bergen von lebenden, verletzten oder toten Tieren
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeine Gieboldehausen - Fachbereich: Einwohner und Bürger und Herr H. Kopp.