In der Samtgemeinde Gieboldehausen können Sie eine Bestattung selbst als Angehörige oder von einem Bestattungsunternehmen anmelden. Sie können wählen zwischen einer Erdgrabstätte (Sarg) oder Feuergrabstätte (Urne), die aus einer oder zwei Grabstellen (Wahlgrabstätten) bestehen kann.
Die Samtgemeinde Gieboldehausen bietet folgende Grabarten an:
Erdgrabstätte (Sarg)
- Reihengrabstätte bis zum 7. Lebensjahr (Kindergrab)
- Reihengrabstätte ab dem 7. Lebensjahr
- Rasenreihengrabstätte
- Wahlgrabstätte für Särge (beinhaltet zwei Grabstellen)
Feuergrabstätte (Urne)
- Urnenreihengrabstätte
- anonyme Urnenreihengrabstätte
- Rasenurnenreihengrabstätte
- Urnengemeinschaftsanlagen (inkl. Grabschild)
- Wahlgrabstätte für Urnen (beinhaltet zwei Grabstellen)
- Urne, die auf eine vorhandene Reihen- oder Wahlgrabstätte beigesetzt wird
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.


