Beerdigung (Bestattung)

Allgemeine Informationen

In der Samtgemeinde Gieboldehausen können Sie eine Bestattung selbst als Angehörige oder von einem Bestattungsunternehmen anmelden. Sie können wählen zwischen einer Erdgrabstätte (Sarg) oder Feuergrabstätte (Urne), die aus einer oder zwei Grabstellen (Wahlgrabstätten) bestehen kann. 

Die Samtgemeinde Gieboldehausen bietet folgende Grabarten an:

Erdgrabstätte (Sarg)

  • Reihengrabstätte bis zum 7. Lebensjahr (Kindergrab)
  • Reihengrabstätte ab dem 7. Lebensjahr
  • Rasenreihengrabstätte
  • Wahlgrabstätte für Särge (beinhaltet zwei Grabstellen)

Feuergrabstätte (Urne)

  • Urnenreihengrabstätte
  • anonyme Urnenreihengrabstätte
  • Rasenurnenreihengrabstätte
  • Urnengemeinschaftsanlagen (inkl. Grabschild)
  • Wahlgrabstätte für Urnen (beinhaltet zwei Grabstellen)
  • Urne, die auf eine vorhandene Reihen- oder Wahlgrabstätte beigesetzt wird

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Zuständige Stelle

Samtgemeinde Gieboldehausen ist für folgende Friedhöfe und Friedhofskapellen innerhalb des Samtgemeindegebietes zuständig:

  • Bodensee
  • Germershausen
  • Krebeck
  • Lütgenhausen
  • Obernfeld
  • Renshausen nur die Friedhofskapelle
  • Rhumspringe
  • Rollshausen
  • Wollbrandshausen

Für die übrigen Friedhöhe und Friedhofskapellen innerhalb des Samtgemeindegebietes ist die jeweilig Kirchengemeinde zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerne können Sie die untenstehenden Formulare nutzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Samtgemeindeverwaltung. 

Welche Gebühren fallen an?

zurück