über die Verunreinigung von Straßen und Wegen durch "Pferdeäpfel"!
Die Samtgemeinde Gieboldehausen informiert:
Dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Gieboldehausen wird immer wieder mitgeteilt, dass die Hinterlassenschaften von Pferden auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht beseitigt werden. Das Ordnungsamt sieht daher die Notwendigkeit, nochmals auf die Regelungen zur Reinigungspflicht hinzuweisen.
Gemäß § 32 Straßenverkehrsordnung, § 17 Niedersächsisches Straßengesetz und § 1 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Samtgemeinde Gieboldehausen ist eine Straße, die über das übliche Maß hinaus verunreinigt wird, unverzüglich zu reinigen. Die geforderte unverzügliche Beseitigung gilt auch dann als erfüllt, wenn der Reiter/Führer zuerst in den Stall zurückkehrt, um geeignetes Werkzeug zu holen.
Muss die Verschmutzung durch die Straßenbaubehörde oder die Samtgemeinde beseitigt werden, gehen die Kosten zu Lasten des Verursachers.
Die Ausscheidungen können zwar nicht verhindert werden, der Reinigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
Bei Feldwegen oder Privatwegen besteht die „öffentlich-rechtliche“ Reinigungspflicht hingegen nicht. Andererseits gibt es aber durchaus privatrechtliche Ansprüche der Grundstückseigentümer.
Die Verunreinigung durch „Pferdeäpfel“ stellt eine Verkehrsbehinderung dar und kann im schlimmsten Fall zum Sturz von Radfahrern oder Motorradfahrern führen. Insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Sollte es durch die Verschmutzungen der Straße zu Unfällen kommen, ist der Verursacher dafür haftbar.
Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein erhebliches Bußgeld zur Folge haben.
Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen, kommen zudem zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen hinzu.
Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Gieboldehausen bittet daher jede Reiterin/jeden Reiter Verunreinigungen, die ihr/sein Pferd verursacht hat, unverzüglich zu entfernen. Das gebietet (unabhängig von der begangenen Ordnungswidrigkeit) schon die Rücksicht auf unsere Mitmenschen.
Ansprechpartner im hiesigen Ordnungsamt ist Frau Agneta Fütterer. Sie ist unter der Rufnummer 05528/202-130 oder Mail fuetterer.agneta@sg-gieboldehausen.de zu erreichen.
https://www.samtgemeinde-gieboldehausen.de
erstellt am 15.06.2020