Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie im Meldeamt/Bürgerbüro ihren Hauptwohnsitzes ab.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung kann erst nach dem Auszug erfolgen. Eine Rückdatierung ist möglich.