Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Die Arztwahl ist frei.
Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein im Rathaus - Bürgerbüro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Was sollte ich noch wissen?
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.