Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Übermittlungssperren können Sie hier (auch online) bei Ihrer Meldebehörde einrichten:
• Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
• Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
• Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
• Auskünfte an Adressbuchverlage
• Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.