Ist die Geltungsdauer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE abgelaufen, muss eine Verlängerung der entsprechenden Klassen beantragt werden. Diese Beantragung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer (mindestens 2 – 3 Wochen vorher) geschehen, um einen eventuellen Verlust des Besitzstandes zu vermeiden.
Die Verlängerung der jeweiligen Klasse kann auch nach Ablauf der Geltungsfrist erteilt werden.
Allerdings entfällt dann die Berechtigung, leere Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,49 t zu führen.