Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn auf der amtlichen Bekanntmachung kein Ansprechpartner angegeben ist, wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Gieboldehausen (Tel.: 05528/202-0).
Zuständige Stelle
Die Samtgemeinde Gieboldehausen ist die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind abhängig von der Bekanntmachung und der Bekanntmachung ggf. zu entnehmen.