Abwasserbeiträge
Für die Herstellung und Anschaffung der Abwasseranlagen wird von der Samtgemeinde ein Abwasserbeitrag zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile erhoben. Der Beitragssatz ist in der jeweils aktuell geltenden Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung festgelegt.